Bildquelle: Google Redaktionelle Konzepte zur Berichterstattung vor Wahlen Die Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen sollten in der Regel auf der Grundlage der Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und im Einklang mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Es ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Parteien zu berücksichtigen, welches jedoch aus diversen Gründen keine formale Gleichbehandlung garantiert. Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen auf Bundes-, Länder- und Europaebene. (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 22.03.2006 – 3 BS 79/06). „Der Anspruch auf abgestufte Chancengleichheit …

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