Gericht weist Klage von Grünen-Politiker gegen Multipolar überwiegend ab
Gesundheitspolitiker und Arzt Janosch Dahmen klagte wegen Multipolar-Beitrag zu „kontrovers diskutierter“ medizinischer Maßnahme und forderte 20.000 Euro Entschädigung / Gericht weist Geldforderung zurück, hält Mehrzahl der Äußerungen für nicht rechtswidrig / Multipolar: Urteil ist „ermutigendes Signal für die Pressefreiheit“
Das Landgericht Köln hat am Mittwoch (4. November) entschieden, dass Multipolar eine Mehrzahl strittiger Aussagen zur ärztlichen Tätigkeit des Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) weiterhin verbreiten darf. Multipolar hatte im Juni 2024 ein Interview mit einem Berliner Feuerwehrmann veröffentlicht, der über einen Einsatz Dahmens als Notarzt berichtete. Der Gesundheitspolitiker arbeitete, bevor er Ende 2020 in den Bundestag einzog, als Oberarzt beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr. Bei dem fraglichen Einsatz im Februar 2020 hatte Dahmen entschieden, als Notfallmaßnahme bei einem Angeschossenen eine „Clamshell-Thorakotomie“ vorzunehmen, bei der der Brustkorb des Mannes auf offener Straße geöffnet wurde, um dessen Leben zu retten, was nicht gelang.
Dahmen verklagte Multipolar im Juni 2025, elf Sätze aus dem Interview zu entfernen, darunter seine Bezeichnung als „Schlitzer“. Darüberhinaus verlangte er von Multipolar eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000 Euro. Das Gericht wies die Geldforderung zurück und erklärte, acht der elf beanstandeten Sätze seien zulässige Äußerungen, die der Kläger hinzunehmen habe. Drei Sätze zu den Umständen der Notfallmaßnahme und ihrer Bewertung durch Dahmens Kollegen musste Multipolar entfernen, da sie laut Gericht „unwahr bzw. nicht erweislich wahr“ seien und es aufgrund der „bestehenden Beweisnot geboten“ gewesen wäre, eine Stellungnahme Dahmens vor Veröffentlichung einzuholen, was nicht geschah.
Dahmen hatte im Verfahren grundsätzlich bezweifelt, ob das Interview mit dem Feuermann überhaupt stattgefunden habe. Das Gericht zeigte sich nach Befragung der Journalistin Camilla Hildebrandt und des Multipolar-Mitherausgebers Paul Schreyer jedoch „davon überzeugt“, dass das Interview „tatsächlich stattgefunden hat, die interviewte Person die Äußerungen getätigt hat“ und „tatsächlich Beamter bei der Berliner Feuerwehr“ ist. Der Feuerwehrmann äußerte sich im Interview unter einem Pseudonym, seine Identität ist der Redaktion jedoch bekannt.
Zu den Sätzen, die Dahmen erfolglos verbieten wollte, gehört die Formulierung des Feuerwehrmannes, „zum Erschrecken aller“ habe Dahmen bei dem Notfalleinsatz „sofort den Oberkörper des Verstorbenen aufgerissen, deswegen nennen wir ihn ‚den Schlitzer‘.“ Dahmen erklärte, diese Bezeichnung werde zu seiner „Herabsetzung und Diffamierung genutzt“. Das Gericht urteilte jedoch, er habe „es hinzunehmen, dass Personen, die seiner Person und der Methode gegenüber kritisch eingestellt sind, ihn so bezeichnen“. Weiterhin zulässig bleiben auch die Aussagen, Dahmen habe „eine Clamshell-Thorakotomie propagiert“, was man „höchstens im Krankenhaus“ mache. Tatsächlich erklärte eine von Dahmen als Zeugin präsentierte Notärztin vor Gericht, dass seine „außergewöhnliche und sehr invasive“ Notfallmaßnahme „bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in Berlin angewendet“ wurde. Sie sei „im Nachhinein sehr viel zu dem Vorfall befragt worden“. Dahmen selbst hatte in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung 2018 eingeräumt, die Maßnahme werde „weiterhin kontrovers diskutiert“.
Ebenfalls erfolglos versuchte Dahmen durchzusetzen, dass Multipolar die Aussage des Feuerwehrmannes entfernen solle, es sei „bei uns noch ein dutzend Mal versucht“ worden, „diese Clamshell-Thorakotomie auf Einsatzstellen durchzuführen, aber bis heute sind alle diese Versuche erwartbar erfolglos geblieben.“ Der Feuerwehrmann hatte im Interview mit Multipolar auch erklärt, Dahmen sei in der Corona-Zeit ein „Panikverbreiter“ gewesen und habe „sich hervorgetan, indem er Angst verbreitet“ und „das Narrativ bedient“ hätte – Aussagen die nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren. Unstrittig war auch die Äußerung des Feuerwehrmanns, der Politiker habe „massiv Druck aufgebaut“ für eine Corona-Impfung und „damit einen großen Anteil daran“, dass der Druck auf ihn persönlich so groß geworden sei, dass er sich „trotz anderer Überzeugung“ habe impfen lassen, um weiter arbeiten gehen zu können.
Dahmen hatte in der Corona-Zeit eine allgemeine Impfpflicht gefordert, außerdem Booster-Impfungen in Apotheken, sowie 2022 verschärfte Corona-Maßnahmen wie „2G plus auch im Freizeitbereich“. Gegen die Einrichtung einer Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag sperrte er sich lange Zeit. Stimmen, die eine Offenlegung der Protokolle des RKI-Krisenstabes befürworteten und gerichtlich durchsetzten – wie Multipolar – rückte er in die Nähe einer „Einflussnahme ausländischer Nachrichtendienste“, die eine kritische Aufarbeitung der Corona-Zeit nutzen würden, „um uns zu spalten“.
Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer, an den die Klage adressiert war, kommentiert, Dahmen sei als Gesundheitspolitiker in der Corona-Zeit „politisch immer wieder als Hardliner“ aufgetreten, der „häufig schärfste Maßnahmen“ forderte und dabei „seine Reputation als Arzt politisch nutzte“. In diesem Kontext halte er das Interview mit dem Feuerwehrmann für relevant, da es zeige, wie ein „technischer Machbarkeitswahn zu zweifelhaften Entscheidungen“ führe, „sowohl im medizinischen Einzelfall wie auch in der großen Politik, mit Blick auf die Corona-Impfkampagne“. Darüber sei eine öffentliche Debatte nötig, sagte Schreyer. Das Urteil sei ein „ermutigendes Signal für die Pressefreiheit“, allerdings mit einem hohen Preis: „Dieses Gerichtsverfahren hat unser Magazin bislang 19.000 Euro gekostet, das sind vor allem unsere eigenen Anwaltskosten, auf denen wir jetzt sitzen bleiben, auch wenn die Klage überwiegend abgewiesen wurde.“
Das Urteil trägt das Aktenzeichen 28 O 163/25 und ist noch nicht rechtskräftig.
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