Arne Schönbohm gegen ZDF: Da lief doch was falsch
Bei Jan Böhmermann wurde Arne Schönbohm zum „Cyberclown“, kurz darauf versetzte ihn die Bundesinnenministerin. Nun hat er gegen das ZDF geklagt – auf 100 000 Euro Schmerzensgeld.
Der ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm darf mit einem positiven Ausgang seiner Klage auf Entschädigung und Unterlassung gegen das ZDF rechnen. Die Pressekammer des Landgerichts München folgt in einer vorläufigen Einschätzung seiner Argumentation. Demnach habe das „ZDF Magazin Royale“ fälschlicherweise suggeriert, dass Schönbohm russischen Geheimdiensten nahestünde. Auch einen Kommentar von Jan Böhmermann, laut dem Schönbohm ein Risiko für die Cybersicherheit Deutschlands sei, kritisiert der Vorstizende Richter und sagt, der Beitrag stelle eine „im schweren Maße herabwürdigende Tatsachenbehauptung“ auf. Eine von ihm vorgeschlagene gütliche Einigung mitsamt einer Stellungnahme des ZDF kommt nicht zustande. Die ZDF-Seite verweist auf die Qualität der Recherche und sagt, dass Schönbohm nie ein bewusster Kontakt mit fremden Geheimdiensten unterstellt worden sei. Das Urteil wird für den 28. November erwartet.
Ein Spaß, der nach sehr seltsamen Kontakten aus dem Umfeld von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zustande kam und der Schönbohm den Job kostete. Die Bundesinnenministerin selbst entließ ihn aufgrund von Zweifeln an seiner Verlässlichkeit und versetzte ihn später auf einen anderen Posten.
Für Schönbohm selbst (…) waren die folgenden Wochen und Monate die Hölle. Ein einziges Spießrutenlaufen, wie er bei der Verhandlung in München zu Protokoll gab: Nach der Sendung hätten seine Nachbarn die Straßenseite gewechselt. Er sei gefragt worden, ob Putin sein Haus finanziere. Am schlimmsten sei aber gewesen, dass seine Kinder in der Schule gemobbt worden seien. Man habe ihm schlicht unterstellt, ein russischer Spion zu sein.