Die Vorteile unabhängiger Beschwerdeinstanzen – SRF wird wegen Informationsunterdrückung gerügt
SRF wird gerügt. Der Sender hätte über die RKI-Protokolle berichten müssen. Das Schweigen sei „programmrechtswidrig“ gewesen, sagt die Unabhängige Beschwerdeinstanz.
Die Wissenschaft hatte während der Corona-Zeit der Politik zu folgen. Wissenschaftliche Erkenntnisse mussten zurückstehen, wenn die Regierung ihre Massnahmen durchdrücken wollte. Das zeigten die Protokolle aus dem deutschen Robert-Koch-Institut (RKI), die lange nach Corona an die Öffentlichkeit kamen. In deutschen Medien wurde darüber breit berichtet.
In der Schweiz hingegen schwiegen die Kanäle von SRF die Enthüllungen tot. Die Begründung von Chefredaktor Tristan Brenn: Unser Land sei davon nicht betroffen. Obwohl sich die Schweiz erwiesenermassen bei der Corona-Politik von den Nachbarländern inspirieren liess. Und obwohl sich auch unsere Wissenschaftler unzählige Male auf das RKI beriefen.
Dieses seltsame publizistische Verständnis hatte bereits die Ombudsstelle der SRG im vergangenen Jahr kritisiert. Dass SRF nicht berichtet habe, sei «nicht nachvollziehbar».
Zu diesem Schluss kommt nun auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Ein Beschwerdeführer hatte dort vorgebracht, die RKI-Protokolle seien auch in der Schweiz „von öffentlichem Interesse“ gewesen.
Operation RKI
Auch in Deutschland taten sich öffentlich-rechtliche Sender schwer, über das hochbrisante RKI-Leak zu berichten, dessen Informationswert die jahrelange staatshörige Berichterstattung während der Coronazeit ad absurdum führte. Wie man hochbrisantes Material aus einer Regierungsbehörde leakt, erzählt die freie Journalistin Aya Velázquez:
Das ist die Geschichte hinter dem RKI-Leak – unter Wahrung des Informantenschutzes