Es wird ernst: Der UN-Generalsekretär möchte jederzeit den globalen Notstand ausrufen können
9. 09. 2024 | Gut versteckt im hinteren Teil eines bereits ausverhandelten Zukunftspakts, der auf einem UN-Zukunftsgipfel ab 22. September verabschiedet werden soll, steht eine Aufforderung an den UN-Generalsekretär, die es in sich hat. Er soll das Protokoll für den Umgang mit künftigen, von ihm auszurufenden globalen Notständen ausarbeiten. Koordiniert hat die Ausarbeitung dieses Pakts die Bundesregierung, zusammen mit der Regierung Namibias.
Wer bis dahin beim Lesen des Global Pact for the Future nicht schon lange eingeschlafen oder im Floskelsee ertrunken ist, schreckt bei Maßnahme 57 (von 60) aus seinen Träumen auf. Das von der Bundesregierung im Ressort der grünen Außenministerin Annalena Baerbock koordinierte Werk ist auf der Netzseite des UN-Zukunftsgipfels in der Fassung der 3. Revision zu finden. Maßnahme 57 lautet (übersetzt):
„Wir werden die internationale Reaktion auf komplexe globale Schocks verstärken.
Wir erkennen die Notwendigkeit einer kohärenteren, kooperativen, koordinierten und multidimensionalen internationalen Reaktion auf komplexe globale Schocks und die zentrale Rolle der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht an. Komplexe globale Schocks sind Ereignisse, die schwerwiegende Störungen und nachteilige Folgen für einen beträchtlichen Teil der Länder und der Weltbevölkerung mit sich bringen und Auswirkungen auf mehrere Sektoren haben, sodass eine multidimensionale, von mehreren Akteuren getragene und von der gesamten Regierung und Gesellschaft getragene Reaktion erforderlich ist. (…) Wir fordern den Generalsekretär auf:(a) den Mitgliedstaaten Protokolle für die Einberufung und den Betrieb von Notfallplattformen (emergency platforms) auf der Grundlage flexibler Ansätze zur Reaktion auf eine Reihe verschiedener komplexer globaler Schocks zur Prüfung vorzulegen, einschließlich Kriterien für die Auslösung und Beendigung von Notfallplattformen, wobei sicherzustellen ist, dass Notfallplattformen für einen begrenzten Zeitraum einberufen werden und keine ständige Institution oder Einrichtung darstellen.(…)“
Weiterlesen: https://norberthaering.de/macht-kontrolle/zukunftspakt-globaler-notstand/