Jahresbilanz: 708 Beschwerden an die Rundfunkräte der ÖRR

Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist groß. Wer unzufrieden ist, kann sich beschweren. Zuständig sind die Rundfunkräte der Sender, die mit Vertretern der Gesellschaft besetzt sind. Diese sollen unabhängig entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist.

Bei den Rundfunkräten der ARD-Sender, des ZDF und des Deutschlandradios sind im vergangenen Jahr insgesamt 708 Programmbeschwerden eingegangen, wie sie dem Deutschlandfunk auf Anfrage mitteilten. Sie gaben sechs Beschwerden zu insgesamt drei Sendungen statt. Drei der Beschwerden betrafen als menschenverachtend eingestufte Formulierungen eines SWR-Korrespondenten, zwei eine satirische Darstellung im ZDF Magazin Royale und eine einen als irreführend eingestuften Beitrag des BR-Formats Faktenfuchs zur Dienstwagenbesteuerung.

Weil nicht alle Rundfunkräte und Sender über Programmbeschwerden Auskunft geben, ist die Datenlage lückenhaft. Soweit feststellbar, gab es die meisten Beschwerden im Jahr 2023 zum ZDF-Podcast „Lanz & Precht“, in dem die beiden Gesprächspartner antisemitische Stereotype verbreitet hatten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten Angebote der Tagesschau-Redaktion und mehrere Ausgaben des ZDF-Magazin Royale.

Wo kann man Programmbeschwerden einreichen?

https://www.deutschlandfunk.de/beschwerden-rundfunkraete-ard-zdf-und-deutschlandradio-100.html