Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor

Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat Multipolar am 23. August in einem Brief mitgeteilt, dass mehrere unserer Beiträge der vergangenen Jahre nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden. Die in Düsseldorf ansässige LfM ist die Aufsichtsbehörde für private Medien mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und verfügt über einen Jahresetat von gut 20 Millionen Euro, gespeist aus den Rundfunkgebühren. Multipolar hatte bislang keinerlei Kontakt zu der Behörde.

Die LfM beruft sich in ihrem Schreiben auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages, in dem es heißt, dass Medien „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben und Nachrichten „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“ sind. Seit einer Reform des Medienstaatsvertrages Ende 2020 sind die Landesmedienanstalten auch für die Überwachung von Online-Medien zuständig.

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