Neuer MDR-Staatsvertrag tritt am 1. Juni 2021 in Kraft
22.05.2021
Neuer MDR-Staatsvertrag tritt am 1. Juni 2021 in Kraft
Der MDR-Staatsvertrag wurde nun rund 30 Jahre nach seinem Inkrafttreten (1. Juli 1991) erstmals umfassend novelliert. Im Jahr 2018 waren in den MDR-Staatsvertrag mehrere datenschutzrechtliche Vorschriften eingefügt worden, um die Vorgaben aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Über grundlegende Änderungen, etwa die Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrats, konnten sich die drei Länder in den vergangenen Jahren aber nicht einigen. Im Jahr 2014 aufgenommene Verhandlungen zu einer Novellierung des MDR-Staatsvertrags scheiterten aufgrund unterschiedlicher Interessen der beteiligten Regierungen. … Im MDR-Geschäftsbericht, der laut Staatsvertragsvorschrift künftig in kompletter Form zu veröffentlichen ist, muss die Rundfunkanstalt dann auch die Gesamtvergütung und die Tätigkeiten von solchen Personen nennen, mit denen der Sender Verträge abgeschlossen hat, durch die Kosten von mehr als 150.000 Euro pro Jahr entstehen. Eine solche Vorschrift gab es bisher nicht im MDR-Staatsvertrag. Laut MDR gilt diese Regelung, wie der Sender auf MK-Nachfrage erklärte, „für Honorarverträge mit natürlichen Personen“ und damit „nicht nur für die Beauftragung freier programmgestaltender Mitarbeiter, sondern auch für weitere Auftragnehmer“. Die neuen Regelungen zu den Vergütungen des Leitungspersonals und zu hoch bezahlten Mitarbeitern sollen, wie es in der Staatsvertragsbegründung heißt „der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Landesregierungen“ dienen.
Forderung: Ausbau des MDR-Standorts Thüringen
Vom neuen Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verspricht sich die Thüringer Landesregierung, dass in dem Bundesland künftig stärker MDR-Arbeitsplätze angesiedelt und MDR-Produktionen hergestellt werden. …. Der novellierte Staatsvertrag enthält (in Paragraph 2, Absatz 2) die neu gefasste Regelung, die Intendantin der Rundfunkanstalt habe „im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen“. …. Das Bundesland sieht sich seit längerem benachteiligt, weil es im Gegensatz zu den beiden anderen MDR-Staatsvertragsländern über keinen größeren Standort der Sendeanstalt verfüge. Die regionale Gliederung des Mitteldeutschen Rundfunks war 1991 mit der damaligen Verabschiedung des Staatsvertrags festgelegt worden, dem damals seinerzeit auch Thüringen zugestimmt hatte. …. Da im MDR-Staatsvertrag die Grundstrukturen bereits vorgegeben sind, haben die Rundfunkanstalt wie auch dessen Gremien hier kaum Spielräume für größere Änderungen. Das sieht wohl auch die Thüringer Landesregierung so. In einer Protokollerklärung zum neuen MDR-Staatsvertrag hielt die Ramelow-Regierung Ende 2020 daher fest, die „seitens der Geschäftsführung veranlassten Maßnahmen“ bewerten und sich in der Folge auch eine Kündigung des Staatsvertrags vorbehalten zu wollen. Den neuen Staatsvertrag kann jedes der drei Länder erstmals bis zum 31. Dezember 2021 kündigen und damit rund vier Wochen nachdem Intendantin Wille erstmals den Sendergremien ihren ersten sogenannten Bericht zur Ressourcenverteilung beim MDR vorgelegt haben wird.