Presseschau: Verwaltungsgerichtshof weist sieben Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab. Die Kläger kritisieren politische Einseitigkeit, das Gericht sieht im öffentlich-rechtlichen Gesamtangebot indes kein Defizite. […] Die Sender deckten „durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab“. Die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur im weitesten Sinne „politischen“ Meinungsbildung rechtfertigten nicht, den Rundfunkbeitrag zu verweigern. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/verwaltungsgerichtshof-weist-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-ab-200753146.html Zu wenig AfD-Berichterstattung? Journalismus mit Schlagseite? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Vielfalt und Ausgewogenheit. Und hält fest, dass Rundfunkräte das beurteilen sollen und nicht Verwaltungsgerichte. …
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