Staatsrechtler Gersdorf: AfD-Pläne gefährden Rundfunk nicht im Kern
Der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht in dem AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt keine verfassungsrechtliche Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Falls die AfD als Regierung in Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) kündige, müsse sie entweder einen neuen MDR-Vertrag mit Sachsen und Thüringen schließen oder „eine neue Anstalt für die landesweite Versorgung“ in Sachsen-Anhalt schaffen, sagte Gersdorf dem epd. […] Gersdorf, der seit 2016 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig innehat, sagte: „Für einen neuen Vertrag über den MDR hätte die AfD zwei Jahre Zeit, solange gilt der bestehende.“ Es sei jedoch abzusehen, …
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