Reform der Öffentlich-Rechtlichen: Was wegfallen soll
ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen sparen – wenn es nach dem Reformentwurf der Länder geht: 20 Hörfunkwellen und vier bis fünf Spartensender sollen gestrichen werden.
Entscheiden müssen darüber zwar die Ministerpräsidenten, doch der jetzt finalisierte Entwurf des Reformstaatsvertrags sehe quantitativ „deutliche“ Einschnitte vor, so Heike Raab, die als Staatssekretärin für Rheinland-Pfalz Vorsitzende der Rundfunkländerkommission ist. […]
Welche Radiosender und welche der Spartensender konkret wegfallen, gibt die Politik nicht vor, das wird Sache der Senderverantwortlichen bleiben. Die Intendantinnen und Intendanten haben an der Sitzung am Mittwoch teilweise teilgenommen. Klar ist jedoch, dass die Medienpolitiker für die Spartensender ein sogenanntes Körbe-Modell vorsehen: Die Sender sollen jeweils im Bereich der Kultursender, im Bereich der Informationssender und der Kinder- und Jugendsender reduzieren, also nicht etwa alle Jugend- oder alle Kulturkanäle streichen. Neben den Ersparnissen sei eine Idee dabei, die Hauptprogramme von ARD und ZDF wieder zu stärken.
Rundfunkreform soll im Sommer 2025 stehen
Die Rundfunkkommission der Länder kommt mit der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. Kommende Woche soll den Ministerpräsidenten ein Entwurf vorliegen.
Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Onlineanhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offenbar aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Reform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Reform könnte im Sommer 2025 kommen
Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.
Sender-Reduzierung Kernidee der Rundfunkreform: Was könnte wegfallen
In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Rundfunkreform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.
In dem Reformentwurf, der der Öffentlichkeit nach einer Sitzung der Ministerpräsidenten Ende kommender Woche zugänglich sein wird, gibt es dann auch für viele weitere Reformansätze konkrete Verhandlungsgrundlagen. Zur Deckelung der Ausgaben für Sportrechte, die Gehälter der Senderverantwortlichen oder die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt wird etwa. Eher ungünstig ist dabei, dass das lang erwartete Sondergutachten der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten), das die möglichen Ersparnisse durch die einzelnen Reformschritte berechnet, für den jetzt finalisierten Reformentwurf noch nicht vorlag und erst in der kommenden Woche erwartet wird. Welche Streichung wie viel einspart, muss sich also noch zeigen. […]
Und eines ist nun vom Tisch: Eine neue Geschäftsführung für die ARD, die der Zukunftsrat als wichtiges Instrument vorsah, um sie steuerbarer zu machen. Von diesem Plan habe man sich verabschiedet, da man keine neue Struktur schaffen wolle, sondern ein „Einer-für-alle-Prinzip“ vorsehe. Das sei „aus unserer Sicht ein föderaler und guter Ansatz“, so der Chef der Sächsischen Staatskanzlei Conrad Clemens, um auch in der Verwaltung zu sparen.
Wo bleibt die Beteiligung?
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Rundfunkkommission auf, Interessenverbände wie auch die Öffentlichkeit in die Beratung des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzubeziehen.
https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/wo-bleibt-die-beteiligung/