Spitzenverdiener bei Medienaufsicht (LfM) bekommt 263.000 Euro im Jahr
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Tobias Schmid, hat im vergangenen Jahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt 263.000 Euro erhalten. Das geht aus dem online veröffentlichten Jahresabschluss 2023 der Medienanstalt hervor. In dem Betrag enthalten waren 14.000 Euro Sachbezüge für den geldwerten Vorteil des privat zu versteuernden Dienstwagens.
Damit rangierte Schmid vor dem Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege. Er bekam 2023 eine Vergütung (inklusive Sachbezüge) in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro. […]
Auch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die Medienanstalt Hessen, die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) und die Medienanstalt Berlin/Brandenburg (MABB) teilten die Jahresvergütungen ihrer Direktoren im vorigen Jahr auf Nachfrage mit. Sie verwiesen darauf, dass auf die Vergütungen auch Sozialabgaben zu zahlen seien. Demnach erhielt Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, im vorigen Jahr rund 139.000 Euro. Außerdem habe er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.848 Euro bekommen. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, bekam 2023 insgesamt rund 147.000 Euro. Sachbezüge fielen nicht an.
Bei MA-HSH-Direktorin Eva-Maria Sommer waren es knapp 154.000 Euro. Hinzu kamen Sachbezüge in Höhe von circa 7700 Euro. MABB-Direktorin Eva Flecken erhielt rund 126.500 Euro. Zulagen oder Sachbezüge gab es nicht. […]
Drei Medienanstalten wollten die Jahresvergütungen ihrer Direktoren auf Nachfrage nicht nennen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV). Die drei Behörden gaben jeweils nur die Besoldungsgruppe an, nach der die Direktorenvergütung erfolgt. […]
Die SLM hat mit Hardy Sieglitz noch einen Geschäftsführer. Seine Aufgabe ist es, im Auftrag des Medienrats die laufenden Geschäfte zu führen. Seine Vergütung wollte die SLM auf Nachfrage nicht nennen. Man lege die Aufwandsentschädigung des Medienratspräsidenten offen. Das Informationsrecht der Presse überwiege aber nicht die zu schützenden Persönlichkeitsrechte des Geschäftsführers als tariflich angestelltem Arbeitnehmer der SLM, so die Medienanstalt.
https://medien.epd.de/article/1788
Hinweis: Die Landesmedienanstalten werden wie die öffentlich-rechtlichen Sender aus derselben Quelle finanziert: dem Rundfunkbeitrag. Für öffentlich-rechtliche Sender ist gesetzlich vorgegeben, die Vergütung von Intendanten und Direktoren transparent zu machen. Bei der Transparenz der Vergütung müssen endlich gleiche Maßstäbe gelten. Wenn die Landesmedienanstalten nicht dazu bereit sind, muss die Medienpolitik das regeln.