SWR-Wahlsendungen mit Sahra Wagenknecht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) darf kommende Woche an zwei Wahlsendungen des SWR zur Bundestagswahl teilnehmen – auch gegen den Willen des Senders. Nach einer unanfechtbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Az. 1 S 164/25) müssen die BSW-Spitzenkandidaten zur „Wahlarena Baden-Württemberg“ und zur entsprechenden Sendung in Rheinland-Pfalz eingeladen werden. Damit scheiterte der SWR mit einer Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich. Die Live-Sendungen sind für den 12. Februar geplant. Bislang hatte der SWR nur die Spitzenkandidaten der Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.
„Der Senat geht davon aus, dass das BSW, wie vom Verwaltungsgericht festgestellt, einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe an den beiden Sendungen hat“, teilte der VGH mit. Der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei angesichts des bevorstehenden Wahltermins am 23. Februar und der Bedeutung der Sendungen stärker zu gewichten als der grundrechtlich geschützte Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. […]
„Weder die bundesweite politische Bedeutung noch die regionale Bedeutung der Parteien rechtfertigen die vom SWR vorgenommene Differenzierung zwischen der FDP und dem BSW“, so der Verwaltungsgerichtshof.
Das Konzept sieht vor, dass Fragen aus dem Publikum an die Spitzenkandidatinnen oder Spitzenkandidaten der jeweiligen Landeslisten der wichtigsten Parteien gestellt werden, wobei sowohl ein Schlagabtausch zwischen diesen als auch ein Dialog mit dem Zuschauerinnen und Zuschauern möglich sein soll.
Dem SWR war es also daran gelegen, die Zahl der Parteien nicht zu groß werden zu lassen – und so lud man Vertreterinnen und Vertreter von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP ein, nicht aber vom Bündnis Sarah Wagenknecht und den Linken. Das BSW klagte wegen Verletzung der Chancengleichheit und bekam bereits kürzlich in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart recht. Der SWR legte Beschwerde ein – und scheiterte auch damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Auch die Linkspartei hat geklagt, hier steht eine Entscheidung noch aus.
https://www.dwdl.de/nachrichten/101359/bsw_klagt_sich_erfolgreich_in_wahlarena_des_swr/
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht mehr angefochten werden. Auch die Linkspartei hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen den SWR eingereicht, um die Berücksichtigung ihrer Vertreter in den Wahlarenen zu erreichen.
Anmerkung: Sie versuchen es trotz eindeutiger Gerichtsentscheidungen immer wieder. Man fragt sich langsam nach der wahren Intention. Steigerung des Interesses an den vorhersehbaren Runden? Klickzahlen?
WDR muss BSW nicht in die “ARD Wahlarena” einladen
Der WDR muss BSW-Chefin Sahra Wagenknecht nicht zur „ARD Wahlarena“ am 17. Februar einladen, entscheidet das Verwaltungsgericht Köln und lehnt einen Eilantrag der Partei ab. Der Sender hatte argumentiert, nur Parteien einzuladen, die laut Umfragen ein zweistelliges Ergebnis erreichen würden. Eingeladen sind Union, AfD, SPD und Grüne. Dem BSW komme keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zu, sagt das Gericht. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.