Wieviel Werbung darf’s denn sein?
01.12.2021
Die Berliner Koalition aus SPD, Grünen und Linker kann sich eine Reduzierung der Werbung beim Rundfunk Berlin-Brandenburg vorstellen.
Der RBB erklärte auf Anfrage, dass er in all seinen Hörfunkprogrammen mit Werbung – das sind alle Wellen außer RBB Kultur – pro Werktag im Jahresschnitt zusammengerechnet 90 Minuten Spots ausstrahlen kann.
Rot-Grün-Rot in Berlin will Werbung beim RBB in den Blick nehmen
Im am Montag vorgestellten Koalitionsvertrag halten die Parteien fest: „Gemeinsam mit Brandenburg wird die Koalition zeitnah den RBB-Staatsvertrag novellieren und dabei die gesetzliche Beauftragung seiner Angebote neu normieren. Dazu gehört die Möglichkeit der Werbezeitenreduzierung.“ Nähere Details zu dem Aspekt Werbung teilten die Parteien auf Anfrage zunächst nicht mit.
Der brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur in einer Reaktion: „Sobald die neue Regierung in Berlin im Amt ist, werden wir möglichst bald die 2021 ausgesetzte Novellierung des RBB-Staatsvertrages wieder aufnehmen.“ Anspruch sei es, dem Sender eine klare Zukunftsperspektive zu geben. Alle Änderungen, die dazu beitragen können, werde man sorgfältig prüfen.
Im Koalitionsvertrag ist auch festgehalten, dass sich Berlin für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen werde, so dass durch Qualität und Transparenz die Beitragsakzeptanz steige. Staatssekretär Grimm, der für den Bereich Medien zuständig ist, betonte: Die Steigerung der Beitragsakzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ganz sicher ein gemeinsames Ziel beider Länder. „Aber wer Beitragsakzeptanz möchte, darf die Beitragsstabilität nicht aus dem Blick verlieren. Letzteres wird jedenfalls eine wichtige Rolle spielen, wenn wir mit Berlin die Möglichkeit einer Werbezeitenreduzierung erörtern.“
Hinweis der Redaktion: Im rbb-Staatsvertrag § 7 heißt es:
In den Rundfunkprogrammen des Rundfunk Berlin-Brandenburg sind Werbung und Sponsoring nach Maßgabe des Rundfunkstaatsvertrages statthaft.
Im § 39 Absatz 5 Medienstaatsvertrag heißt es: „Die Länder sind berechtigt, den Landesrundfunkanstalten bis zu 90 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt Werbung im Hörfunk einzuräumen; ein am 1. Januar 1987 in den Ländern abweichender zeitlicher Umfang der Rundfunkwerbung und ihre tageszeitliche Begrenzung kann beibehalten werden.“
Der rbb darf in fünf seiner sieben Hörfunkprogramme 172 Minuten täglich werden, der SWR liegt bei 177 Minuten, BR und HR liegen bei 128, MDR bei 90 und NDR bei 60 Minuten.