Publikumskonferenz im Visier Teil IV – Frau Beck ruft den Verfassungsschutz

Bildquelle: Marieluise Beck im Bundestag (imago stock & people)
Publikumskonferenz im Visier Teil IV
So erstaunlich die Vehemenz deutscher Journalisten und bestimmter Politiker auch ist, eine wie auch immer geartete äußere Einwirkung auf die hiesige Medienberichterstattung abzustreiten, so abstrus kommen die gleichen Leute mit Verschwörungstheorien um die Ecke, wenn Teile des Publikums sich punktuell an der veröffentlichten Meinung diverser Leitmedien stören.
Anfang des Monats konstruierte die freie Journalistin Brigitte Baetz im Deutschlandfunk eine krude Story, in der zum wiederholten Mal meine Person und die Publikumskonferenz mit vermeintlichen „Propagandastrategien des Kreml“ in Verbindung gebracht wurden. Aus Russland gesteuerte Kräfte, die ein Interesse daran hätten Deutschland zu destabilisieren, seien am Werk und es sei leider nur schwer nachzuweisen, ob da eventuell auch Gelder flössen.
Und somit bedient sich zum wiederholten Mal eine Journalistin im öffentlichen Rundfunk gänzlich recherchefrei genau der Mittel, wie sie z. B. Korrespondenten in Russland so sehr als Vorgehensweise eines totalitären Systems bewerten: Kritiker werden als ausländische Agenten verdächtigt. Ein Armutszeugnis und eine zweifelhafte Auslegung des Auftrages öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten – in diesem Fall Dradio. Journalismus ist DAS jedenfalls nicht, zumal diese Journalistin über entsprechende Kontaktdaten verfügt und jederzeit direkt nachfragen kann, sofern sie Informationsbedarf zu konkreten Sachverhalten verspürt.
Auf Tagesschau.de gab am 18.02.2016 der Chef des Rechercheverbundes NDR, WDR und SZ, Georg Mascolo, bekannt, dass das Kanzleramt ermitteln lässt, ob die russische Regierung mit geheimdienstlichen Mitteln die politische Debatte und die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen sucht. BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen das nun herausfinden und auch das Auswärtige Amt sei informiert und eingebunden.
Ob sich die Mitglieder des quersubventionierten Joint-Venture zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medienbetrieben und/oder diverse im journalistischen Kontext tätige Mitglieder der Atlantik-Brücke auch so ins Zeug gelegt haben, als im November vergangenen Jahres der JAPCC („Joint Air Power Competence Center“) in Essen tagte? Ich erinnere mich nicht an erhöhte Informationsfrequenz zum Thema, obwohl diese Veranstaltung ein Eldorado für investigativ arbeitende Journalisten gewesen sein dürfte, ging es doch entscheidend um die Erhöhung der öffentlichen Akzeptanz des Luftkriegs seitens der Bevölkerung von Nato-Ländern.
Auf @dimbbnews-Kritik sagt @ThielsChristian Teilnahme an Konferenz "Luftkriegsführung&strategische
Kommunikation" ab https://t.co/RRhHPS5q4L— Petra Sorge (@petrasorge) November 2, 2015
Individuen, die dem Vorgehen der Militärs gegenüber „feindlich eingestellt sind“ seien eine Gefahr, weil sie die Unterstützung der Öffentlichkeit für militärische Maßnahmen untergraben würden. Gemeint sind damit vor allem jene, die sich wagen, militärische Maßnahmen der NATO und deren Verbündeten kritisch zu hinterfragen und sich – wie die Publikumskonferenz – gänzlich unbeeinflusst von „Kräften aus Moskau“ gegen einseitige Kriegspropaganda in den Programmen und Nachrichten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten verwahren.
Die Grünen-Politikerin Marieluise Beck schoss nun im Deutschlandfunk den sprichwörtlichen Vogel ab. Interview Marieluise Beck (Grüne) „Will Putin Merkel stürzen?“
Nachdem Frau Beck mir bereits bei einer einschlägigen Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung die zweifelhafte Ehre einer Erwähnung bzw. der rhetorischen Frage widmete: “Wer ist diese Maren Müller und welches Netzwerk steckt dahinter?”, legt sie nun mit einer Forderung nach, die tief auf ihr Verhältnis zu demokratischen Gepflogenheiten im Rechtsstaat blicken lässt.
Und nachdem wir nun schon seit Monaten die Bearbeitung von Beschwerden auf ein Mindestmaß abgesenkt haben und uns inzwischen vermehrt Aufgaben widmen, die nur bedingt zum ultimativen PR-Stunt taugen, will die lupenreine grüne Demokratin Marieluise Beck die Publikumskonferenz vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Zumindest der PR-Stunt wäre damit gerettet.
O-Ton Beck:
„Was noch nicht belegt ist und wo ich hoffe, dass der Verfassungsschutz endlich nachhakt, ist die Frage, wer die ominöse „Maren Müllers ständige Publikumskonferenz“ ist, die jede Redaktion bombardiert mit Briefen, Protestbriefen, und so systematisch zu einer gewissen Einschüchterung sogar in den Öffentlich-Rechtlichen führt.“
Wer die ominöse Publikumskonferenz ist, kann jeder erfahren, der halbwegs dazu fähig ist, die Suchmaschine seines Vertrauens zu bedienen. Die Publikumskonferenz ist ein eingetragener Verein mit Satzung, Beitragsordnung und transparent gekennzeichneter Agenda. Die Überprüfung dieses Sachverhaltes ist für normal verständige Bürger auch ohne die Einschaltung von Geheimdiensten ohne weiteres realisierbar. Falls alle Stränge reißen, bliebe noch die Möglichkeit der direkten schriftlichen oder telefonischen Anfrage.
Jeglicher Schriftverkehr wird auf unserer Webseite transparent dokumentiert. Der geneigte Besucher der Plattform kann die kompletten Vorgänge, welche die formalen Programmbeschwerden durchlaufen, nachvollziehen und auch Anfragen zum laufenden Programm, Vorschläge und Anfragen an relevante Personen, Anstalten und Parlamente sind für jedermann einsehbar. Wer die Grundrechenarten halbwegs beherrscht, erkennt zudem, dass die Anzahl unserer Beschwerden durchschnittlich bei ungefähr 7/Monat liegt. Der Vorwurf einer „gewissen Einschüchterung“ öffentlich-rechtlicher Redaktionen ist beim besten Willen logisch nicht begründbar und wurde uns gegenüber auch nie ernsthaft erhoben.
Was Frau Beck vermutlich nicht weiß: Das Instrument der formalen Programmbeschwerde ist in Deutschland ein Rechtsmittel, das von jedermann bei der Vermutung einer Verletzung von gesetzlich festgelegten Programmgrundsätzen des Fernsehens, des Hörfunks oder der Online-Angebote in Anspruch genommen werden kann. Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten diese Form des Rechtsbehelfes für die Öffentlichkeit an und haben entsprechende Vorschriften innerhalb ihrer jeweiligen Gesetze und Satzungen verankert.
Wir nehmen somit ein demokratisches Grundrecht wahr, welches sich direkt aus Artikel 5 (1) GG, Artikel 17 GG, aus den entsprechenden Rundfunkstaatsverträgen und nicht zuletzt aus unserem höchsteigenem Vereinszweck ergibt. Und ein Verein ist, wie jeder Politiker weiß, die Basisform der Demokratie.
Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…)
Art. 17 GG: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Laut Rundfunkstaatsvertrag § 41 gilt für die Rundfunkprogramme in Deutschland die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
Nach §11 Rundfunkstaatsvertrag haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Sobald Hinweise unübersehbar werden, dass diese Ordnung durch eine bestimmte Art der Berichterstattung ins Wanken gerät und/oder gegen klar definierte Programmgrundsätze verstoßen wird, kann im demokratischen Rechtsstaat seitens der Bürger mit Nachdruck dagegen interveniert werden.
Wir werden uns auch künftig weder von Frau Beck (Grüne) noch vom Verfassungsschutz davon abhalten lassen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Wie sagte Herr Mascolo auf Tagesschau.de so treffend:
Schlechten Journalismus gibt es auch ohne geheimdienstlichen Einfluss.
Update: Anfrage und Antwort LVS Sachsen