Rundfunk vor Gericht
Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig läuft morgen die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Rundfunkbeitragspflicht. Text: Beate Strehlitz und Dieter Korbely Das Verfahren geht auf eine bayrische Klägerin zurück. Die Frau aus Rosenheim hatte gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt. Sie rügte ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt, und argumentierte, dass sie daher von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des ÖRR zu prüfen; dies sei Aufgabe der plural besetzten Aufsichtsgremien (zum Beispiel der Rundfunkräte) und nicht der …