Zunächst der harmlose Teil: Dass der Frust über missliebige Verlautbarungen von allen Seiten zuschlagen kann, merkt man schnell, wenn man sich gewagten Themen annimmt, die mehr als nur Randgruppen betreffen und man darüber hinaus die Dreistigkeit besitzt, sich zu diesem Zweck „aus eigenem Antrieb in die Öffentlichkeit zu begeben“. Letztere, als Zitat gekennzeichnete, Ungeheuerlichkeit wurde mir bereits mehrfach von Journalisten vorgeworfen. Dabei nehme ich lediglich mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahr, welches im Übrigen kein ausschließliches Privileg (richtiger) Journalisten oder anderer Medienvertreter ist, sondern verbrieftes Grundrecht für alle Bürger und Bürgerinnen dieses Landes. Die Arbeit der Publikumskonferenz schmeckt natürlich nicht …

Über die Feinde der Meinungsfreiheit und der Demokratie – Teil II Weiterlesen »