Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt z.Hd. Frau Staatsministerin Köpping Albertstraße 10 01097 Dresden Nachfragen zur korrekten Befolgung der Coronaschutzverordnung für den 24. Dezember 2021 im Zusammenhang mit der Bestellung des Weihnachtsmanns Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, ich schreibe Sie heute direkt an, da ich der Auffassung bin, dass die Beantwortung meiner Anfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist. Und da Sie Ihr Ministerium selbst als „Gesellschaftsministerium“ bezeichnen, gehe ich auch fest davon aus, dass ich eine schnelle Antwort bekommen werde. Paragraf 6 Absatz 1 der aktuellen Sächsischen Coronaschutzverordnung schreibt vor, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen …

Wer prüft den Impfstatus‘ des Weihnachtsmanns? Weiterlesen »