ZDF Landesstudios

Die Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die eine Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk sicherstellt und die in möglichst großer Breite und Vielfalt Ausdruck findet. Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, hat. Vor diesem Hintergrund haben die Landesgesetzgeber dem ZDF den Auftrag erteilt, seine Produktionen möglichst angemessen auf Produktionsstandorte in den Bundesländern zu verteilen, um so auch ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit zu vermitteln sowie das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands angemessen im Programm darzustellen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung unterhält das ZDF Landesstudios.
Das ZDF ist in allen Bundesländern präsent und berichtet auch von dort. Auf der Homepage des ZDF werden die Leiter der Landesstudios vorgestellt.
Interessant und im Sinne einer größeren Transparenz wäre es auch, kontinuierlich die Aktivitäten des ZDF in den einzelnen Bundesländern darzustellen.
Transparenz zu folgenden Fragen könnte durch die Präsentation der einzelnen Landesstudios mittels eigenen Internetpräsenzen (siehe dritte Programme der ARD) hergestellt werden, in denen mindestens folgende Angaben verpflichtend offengelegt werden sollten:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den einzelnen Landesstudios beschäftigt?
Wie sind die Hierarchien und die Beschäftigungsverhältnisse? (freie, feste)
Welches Programmvolumen (zeitlicher und finanzieller Umfang) liefern die Landesstudios zu?
– Übersicht der Produktionen
Welche Tochter- und Beteiligungsunternehmen des ZDF sind im jeweiligen Land vorhanden?
– Sitz
– Mitarbeiterzahl
– Umsatz
Wo befindet sich der Sitz der Unternehmen, an denen die entsprechenden Auftragsproduktionen der Landesstudios gehen bzw. mit denen koproduziert wird?
Welche Auftragsvolumina werden vergeben?
Welche Summe zahlt das ZDF in welche Filmförderung ein?
Die vollständige Anfrage sowie den entsprechenden weiteren Verlauf der Angelegenheit können Sie bei Interesse unter fogendem Link verfolgen.