Warum stecken Sie das Geld der Beitragszahler in Formate für mächtige soziale Netzwerke, Herr Gniffke?

Warum stecken Sie das Geld der Beitragszahler in Formate für mächtige soziale Netzwerke, Herr Gniffke?

Die kurze Antwort: Weil sie es verdienen und dafür mit ihrem Rundfunkbeitrag bezahlen. Denn: Wir haben den Auftrag, alle Menschen in unserer Gesellschaft zu versorgen. Wir müssen also dort sein, wo die Menschen sind. Ihnen sind wir verpflichtet. Wir müssen ihnen in ihrer Lebenswelt begegnen und ein qualitativ hochwertiges, verlässliches und unabhängiges Angebot machen. Es ist unser Auftrag zu informieren, zu bilden, zu beraten und zu unterhalten – überall dort, wo die Beitragszahlerinnen und -zahler unsere Inhalte erwarten und in Anspruch nehmen können und wollen. Es gilt dabei derselbe Qualitätsanspruch an unsere Produkte wie in jedem anderen Ausspielweg.

https://kress.de/news/detail/beitrag/147962-warum-stecken-sie-das-geld-der-beitragszahler-in-formate-fuer-maechtige-sozialen-netzwerke-herr-gniffke.html

Hinweis: Im Medienstaatsvertrag gibt es keine Vorgabe, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk “alle Menschen in unserer Gesellschaft” versorgen muss”

Medienstaatsvertrag – § 26 Auftrag

Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.