Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt Einheit braucht Vielfalt
Aufgabe von Rundfunkanstalt und Medienanstalt Einheit braucht Vielfalt
30 Jahre Medienstaatsvertrag: Was rbb und mabb für Berlin und Brandenburg leisten – und leisten müssen.
Patricia Schlesinger und Eva Flecken, Chefin der MABB, eint der “Einsatz gegen Desinformation und für journalistische Sorgfalt, unser Engagement für mediale Vielfalt”, schreiben sie im “Tagesspiegel”. Die RBB-Intendantin und die oberste Privatsender-Kontrolleurin verfassen einen gemeinsamen Gastbeitrag zum 30-jährigen Jubiläum des Medienstaatsvertrags und fordern eine “zeitgemäße Ausgestaltung”. Regionale Grenzen zwischen Berlin und Brandenburg seien inzwischen überwunden, heute verliefen Risse “nicht entlang von Mauern und Stacheldraht”, sondern “quer durch die Gesellschaft”. Schlesinger sieht es daher als Aufgabe des RBB, auch die Menschen zu erreichen, “die es nicht mehr gewohnt sind, den Fernseher zu einer bestimmten Uhrzeit einzuschalten”. Flecken betont, gerade in Krisenzeiten habe man gemerkt, wie groß der Bedarf an “sorgfältig recherchierten, unabhängigen Nachrichten aus Region und Nachbarschaft” ist.
https://www.turi2.de/heute/turi2-sonntag-29-08-2021/?newsletter=true
Es sollte bis zum 31. August 1991 dauern, die Mauer war bereits Geschichte. An diesem Tag vor 30 Jahren trat der erste Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, ein Regelwerk für die Medien im vereinten Deutschland. „Rundfunkstaatsvertrag“, das klingt nach Bürokratie, ist es natürlich auch, doch es ist vor allem gestaltende Ordnungspolitik. Der sperrige Begriff sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese gemeinsame Medienordnung mithalf, den Riss zu schließen, der während der deutsch-deutschen Teilung die Gesellschaft entzweit hatte. 30 Jahre und 23 Novellierungen später firmiert das Gesetzeswerk unter dem Namen Medienstaatsvertrag. Doch wie damals ist die Bevölkerung gespalten. Diesmal verläuft der Riss nicht entlang von Mauern und Stacheldraht. Vielmehr haben wir es mit mehreren Rissen zu tun. Sie verlaufen quer durch die Gesellschaft, zerfallen in lautstarke Teilgruppen, die einander kaum zuhören und andere Sichtweisen nur schwer aushalten. …. Zugleich basteln sich manche aus dem, was sie im Netz an ungeprüften Quellen finden, ihre eigenen Wahrheiten, lassen sich von kruden Thesen verführen und bilden sich in einsamen Sitzungen vor dem Bildschirm ein Zerrbild der Wirklichkeit, das radikale Züge annehmen kann. …. Was also können wir, der rbb und die mabb, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen? Was uns verbindet, ist nicht nur die Zuständigkeit für die Medien in der Region. Uns eint der Einsatz gegen Desinformation und für journalistische Sorgfalt, unser Engagement für mediale Vielfalt. …. Unser Ziel muss sein, in diesem noch gar nicht so lange vereinten Land sozial-integrativ zu wirken.
Hinweis der Redaktion I: Der Rundfunkstaatsvertrag war der Endpunkt einer Entwicklung, mit der die Medienvielfalt, die sich in der DDR nach dem Oktober 1989 gebildet hatte – und die größer war als in der BRD – auf bundesdeutsches Maß gestützt und die öffentlich-rechtlichen Strukturen ohne Modifikation auf die fünf neuen Bundesländer eins zu eins übertragen wurden.
Hinweis der Redaktion II: Beide Institutionen würden dann gemeinsam ihrem Auftrag gerecht werden, wenn es in den jeweiligen Regionen, z.B. den Landkreisen, eine mediale Vielfalt gibt und die relevanten gesellschaftlichen Prozesse journalistisch abgebildet und begleitet werden. 14 zusätzliche Journalistinnen und Journalisten hört sich viel an, es sind im Schnitt je Landkreis eine Stelle.
Hinweis der Redaktion III: Über die große Gereiztheit schrieb Bernhard Pörksen 2018. In 2021 thematisiert er die redaktionelle Gesellschaft.