Beschwerde wegen Desinformation und Unterdrückung wesentlicher Informationen im Nawalny-Prozess
Nachdem ein führender Manager von Yves Rocher den früheren russischen Geschäftspartner Alexej Nawalny im Dezember 2012 wegen Unterschlagung angezeigt hatte, wurde Nawalny zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Bruder Oleg Nawalny muss dagegen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Brüder Nawalny hatten die Vorwürfe als politisch motiviert bezeichnet.
Sowohl innerhalb der der Berichterstattung von ARD als auch im ZDF wird Alexej Nawalny lediglich als Bürgerrechtler und Kreml-Kritiker dargestellt. Dass sich Nawalny bereits mehrmals medienwirksam als Opfer der russischen Staatsmacht inszenierte, indem er Festnahmen trotz Hausarrest und nicht genehmigter Demonstrationen provoziert, wird verschwiegen und auch nicht kritisch kommentiert. Das gleiche Szenario würde in Deutschland und in jedem anderen Land die gleichen, wenn nicht sogar folgenschwerere, Konsequenzen nach sich ziehen.
Dass Nawalny angesichts seiner verstörenden politischen Präferenzen für politische Ämter in der nächsten Zeit keine Kandidatur anmelden kann, sollte auch Journalisten öffentlich-rechtlicher Medienanstalten eher beruhigen als erregen.
In Deutschland wird gerade gegen eine Bewegung, die ähnliche Ziele verfolgt, von demokratischen Kräften und Medien mobil gemacht.
Warum menschenfeindliche Tendenzen und deren Verfechter immer dann ein besonderes Podium innerhalb der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bekommen, wenn sie sich gegen die aktuelle Regierung Russlands richten, wäre dringend zu klären.
Aufklärungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Frage, warum eine entsprechende Gegenkundgebung innerhalb der Berichterstattung keine Erwähnung fand.
Wir sehen im Weglassen wichtiger Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung des Publikums, sowie in der einseitigen und tendenziösen Berichterstattung im Unterschlagungsprozess Nawalny grobe Verstöße gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit. Der explizite Auftrag, die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung des Publikums zu fördern, wird mit dieser Art Informationspolitik verfehlt.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unsere Programmbeschwerde vom 25.09.2014, in deren Verlauf wir bereits das Bereiten von Podien für antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Protagonisten beanstandeten.
Warum die Damen und Herren Auslandskorrespondenten sich bei der Berichterstattung über gewisse Konflikte so verhalten, berichten und kommentieren wie es die aktuellen geopolitischen Problemlagen aus bündnispolitischer Sicht erfordern, bleibt allerdings im Dunkeln.
Öffentlich-rechtliche Medienanstalten haben nicht die Aufgabe als Sprachrohre der Nato, der EU, der ukrainischen Regierung – noch nicht einmal der deutschen Regierung zu fungieren. Sie sind den Grundsätzen der Wahrheit, der Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet und haben einen klar definierten Auftrag.