Gesellschaft muss beim Funktionsauftrag des ÖR Rundfunks mitreden können
Auftrag ohne Aussprache Es reicht nicht, wenn die Gesellschaft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bezahlt. Sie muss beim Funktionsauftrag mitreden können. Wollen wir ein medienpolitisches System, in dem sich die einflussreichsten Meinungsmacher, die wirtschaftlich potentesten Akteure oder diejenigen, die ihre Interessen am lautesten artikulieren, durchsetzen? Dies liefe dem Grundgedanken der parlamentarischen Demokratie zuwider. Aushandlungsprozesse sind nur ein Instrument, um Lösungswege zu erarbeiten, sie dürfen nicht das letzte Wort sein. Wo bleiben die Interessen der schwächeren Akteure oder derjenigen, die nicht lautstark lobbyieren oder populistisch ihre Muskeln spielen lassen? Ganz zu schweigen von den gesellschaftlichen Interessen und denen der Nutzerinnen und Nutzer, …
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