WDR zahlt erst nach Drohung
WDR zahlt erst nach Drohung
Der Beitragsservice hat einer Familie eine falsche Rechnung gestellt. Dagegen musste sie sich vor Gericht wehren. Die Anwaltskosten zahlte der WDR erst unter Zwangsvollstreckung.
Dass der Beitragsservice von ARD und ZDF regelmäßig Fehler macht, ist nichts Neues. Am 14. Oktober 2023 stellten wir den Fall des Ehepaars Müller vor, welches jahrelang für seine Zweitwohnung zahlen musste, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 nicht mehr notwendig ist. Trotz Antrag und Übersendung eines Konvoluts von Bescheinigungen entließ der Beitragsservice die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22). […]
Der WDR verweigerte die versprochene Zahlung. Aus diesem Grund musste der Anwalt von Ehepaar Müller erneut aktiv werden: Im Januar 2024 erwirkte er einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht. Außerdem liefen von nun an Zinsen auf, die der WDR zusätzlich begleichen muss („fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“). Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht. Jetzt riss den Müllers die Hutschnur. Sie erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR. Jetzt ist der Gerichtsvollzieher unterwegs. Die Kosten dieser Zwangsvollstreckung muss ebenso der WDR tragen. […]
Wir fragen nach: Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den WDR eingeleitet, und welche Kosten sind dem WDR dadurch entstanden? Antwort: „Es handelt sich hierbei um absolute Einzelfälle. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu internen Vorgängen keine weiteren Auskünfte geben.“ Unsere Frage, wie viele Verfahren in Rundfunkbeitragssachen in den Jahren von 2020 bis 2024 laufend oder anhängig sind beim WDR, will man gar nicht beantworten.