Programmbeschwerde wegen Nennung der Nationalität des Straftäters (BVB)
Bildquelle: MiGAZIN Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, in welchen Fällen es angemessen ist, Herkunft oder Religion eines Straftäters oder Verdächtigen zu offenbaren. Nach dem, bis 22.03.2017 geltenden, Pressekodex sollte zumindest der notwendige Sachbezug zur Tat hergestellt sein. Nach neuster Lesart muss für die Veröffentlichung ein „öffentliches Interesse“ vorliegen – eine schwammige und undefinierbare Regelung deren Umsetzung wohl, wie üblich, in der Definitionshoheit der Medien liegen wird und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit politisch intendiert ist. Nun ist der Pressekodex zwar nicht Gegenstand des Programmbeschwerdeverfahrens, vielmehr bilden die Programmgrundsätze des WDR Gesetzes den Prüfungsgegenstand. Der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung …
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