Analyse Teil 2 zum gar nicht so geheimen Fragebogen der ARD-Sendung „Die 100“
Zu den Vorwürfen der Vorselektion und der Teilnehmerauswahl bei „Die 100“ gibt es bereits seit längerer Zeit intensive öffentliche Debatten und offizielle Reaktionen der Sender. Die offizielle Position der ARD (NDR/WDR) ist bekannt. Die Sender weisen den Vorwurf einer manipulativen Vorselektion oder des Einsatzes bezahlter Schauspieler entschieden zurück. Der NDR betont, dass keine Schauspieler oder Laiendarsteller für eine bestimmte Meinung bezahlt würden. Dass Teilnehmer teils Erfahrung als Komparsen haben, sei bei öffentlichen Castings statistisch unvermeidbar. Das Verfahren via Casting diene dazu, eine „multiperspektivische“ Gruppe zusammenzustellen, um eine lebendige Debatte zu ermöglichen. Siehe Teil 1.
In Interviews (z. B. mit Übermedien) gaben Verantwortliche an, Teilnehmer nicht nach ihrer Parteizugehörigkeit zu befragen. Das Ziel der Abfrage politischer Daten sei lediglich, ein breites Meinungsspektrum in der Gruppe der 100 abzubilden.
Medienkritiker (u. a. Übermedien und NZZ) und kritische Zuschauer problematisieren jedoch genau diesen Punkt. Die ARD räumte bereits ein, dass die jeweils gecastete Gruppe nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sei, da es ein Auswahl- und kein Zufallsverfahren ist.
Durch die detaillierten Abfragen, wie im verlinkten Fragebogen sichtbar, kann die Redaktion Personen mit „extremen“ oder „unmoderierbaren“ Ansichten aussortieren, was zu einer „glatteren“ TV-Debatte führen kann. Auch die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie „Fernsehgesellen“ oder „Ansager und Schnipselmann“ unterstreicht den Charakter einer Show-Produktion gegenüber einer rein dokumentarischen Bürgerversammlung.
Zur Einordnung des „Astroturfing“-Vorwurfs: In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff oft als Schlagwort für „inszenierte Authentizität“ genutzt. Während klassisches Astroturfing meist verdeckte Lobbyarbeit ist, wird der Vorwurf hier auf die Simulation einer Volksmeinung durch ein handverlesenes Ensemble ausgeweitet.
Die Sender rechtfertigen das Verfahren als notwendiges Werkzeug für eine funktionierende TV-Produktion, während Kritiker darin eine unzulässige Steuerung der öffentlichen Meinung sehen. Die Kritik am Auswahlverfahren ist den Rundfunkanstalten bekannt. Nach der ersten Ausstrahlung im September 2024, in der ein Teilnehmer als (Laien-)Schauspieler identifiziert wurde, wies die ARD Vorwürfe einer gezielten Manipulation zurück. Der NDR betonte, dass man die Teilnehmer nicht nach ihrer Parteizugehörigkeit frage und das Casting dazu diene, eine „multiperspektivische“ Gruppe für eine lebendige Debatte zusammenzustellen.
Die Tatsache, dass der Fragebogen so detailliert ist, dient den Sendern als Argument für Sorgfalt (Vermeidung von Extrempositionen, Sicherstellung einer gewissen Redegewandtheit), liefert Kritikern aber gleichzeitig den Beleg für eine Vorselektion. Auch aus Sicht der Gremien (Rundfunkräte) ist ein Casting zulässig, solange das Ergebnis als „Debattenshow“ und nicht als „repräsentative Umfrage“ gekennzeichnet wird.
Status der Programmbeschwerden (Stand 2025/2026)
In den aktuellen Berichten des WDR-Rundfunkrats (Stand Februar 2026) wird die Bearbeitung zahlreicher Programmbeschwerden bestätigt. Während viele Beschwerden allgemeiner Natur sind, gibt es eine Zunahme an Kritik zu Formaten, die als nicht repräsentativ oder tendenziös wahrgenommen werden.
Es gibt Belege dafür, dass die Zahl der Beschwerden zu politisch sensiblen Themen (wie z. B. der AfD-Thematik in „Die 100“) durch koordinierte Kampagnen massiv gestiegen ist. Solche Kampagnen werden von den Gremien oft kritisch bewertet, da sie das reguläre Beschwerdeverfahren überlasten. Die Rundfunkräte prüfen in solchen Fällen, ob die journalistischen Grundsätze der Unparteilichkeit und Vielfalt gewahrt wurden. Eine formale Rüge speziell wegen des Fragebogens wurde bisher nicht öffentlich publik gemacht, jedoch ist die „mangelnde Repräsentativität“ ein Dauerthema in den Sitzungen.
Tatsächlich zeigt die aktuelle Situation (Stand 2025/2026), dass diese Form des digitalen Protests die Gremien vor große Herausforderungen stellt:
Das ZDF und andere Anstalten haben bereits begonnen, ihre Beschwerdeordnungen anzupassen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Anforderung, dass Beschwerden eine zustellfähige Adresse enthalten müssen und nicht über automatisierte „No-Reply“-Dienste eingereicht werden dürfen.
Experten und Rundfunkräte warnen davor, dass durch die Flutung mit standardisierten Kopien (oft als „Spam“ wahrgenommen) die fundierte, individuelle Programmbeschwerde – wie wir sie seit Jahren verfassen oder dokumentieren – an Gewicht verlieren. Wenn 90 % der Eingaben aus identischen Bausteinen bestehen, sinkt die Bereitschaft der Gremien, jede einzelne in der Tiefe zu prüfen.
Während Kritiker der Sendung „Die 100“ eine „inszenierte Bürgerstimme“ vorwerfen, werfen die Sender den Verbreitern von Spam-Beschwerden eine „inszenierte Massenkritik“ vor. In beiden Fällen steht der Vorwurf im Raum, dass eine künstlich erzeugte Dynamik echte, organische Prozesse – sei es die Debatte im Studio oder der demokratische Diskurs über Programmbeschwerden – überlagert. Gerade für Organisationen und Privatpersonen, welche das Instrument der Programmbeschwerde seriös nutzen, ist diese Entwicklung zweischneidig: Einerseits erhöht der Druck die Aufmerksamkeit für Missstände, andererseits droht eine Abwertung des formalen Protests durch die schiere Masse an automatisierten Zuschriften.
Datenschutzrechtliche Bedenken zum Fragebogen
Der Fragebogen zu „Die 100“ ist aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders heikel, da er massiv „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ (gemäß Art. 9 DSGVO) abfragt. Dazu zählen insbesondere politische Meinungen und Gewerkschaftszugehörigkeit.
Laut dem vorliegenden Dokument werden die Daten gemeinsam mit dem NDR, WDR und der Redaktion von Fernsehgesellen (einem Casting-Dienstleister) ausgewertet.
Der Fragebogen gibt an, dass die Daten nach Projektabschluss gelöscht werden. Was jedoch genau als „Projektabschluss“ gilt, bleibt vage. Im Medienbereich kann dies das Ende einer Staffel, die Ausstrahlung oder sogar das Ende der gesamten Sendereihe sein. Gesetzlich gibt es keine fixen Fristen, aber die Speicherung muss auf das für den Zweck erforderliche Maß begrenzt bleiben. Darüber hinaus besteht eine rechtliche Grauzone bei politischen Profilen. Die Verarbeitung politischer Meinungen ist nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor. Durch das Absenden des Fragebogens erteilen Teilnehmer diese Einwilligung.
Kritisch ist hierbei, dass diese sensiblen Daten genutzt werden, um ein Profiling, d.h. die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils, vorzunehmen. Solche Profile erlauben es der Redaktion, Teilnehmer nicht nur für die aktuelle Sendung, sondern potenziell auch für zukünftige, thematisch passende Formate zu kategorisieren. Interessant ist hier auch die Konstellation der Partner: Die Einbeziehung externer Firmen wie der „Redaktion von Fernsehgesellen“ bedeutet, dass die sensiblen politischen Ansichten der Bewerber den geschützten Raum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlassen und bei privaten Dienstleistern verarbeitet werden.
Die Abfrage von Social-Media-Profilen ermöglicht einen Abgleich der Antworten mit dem realen digitalen Fußabdruck. Dies dient der Qualitätssicherung, verstärkt aber den Eindruck einer „Gesinnungsprüfung“ vor der Kamera.
Ein Datenschutz-Passus ist zwar vorhanden, legitimiert aber eine sehr tiefgehende Durchleuchtung der Privatsphäre. Die Kombination aus politischem Profiling, Social-Media-Kontrolle und der Weitergabe an private Casting-Firmen untermauert den Vorwurf, dass hier eine gesteuerte Auswahl stattfindet, die über ein herkömmliches Casting weit hinausgeht. Teilnehmer haben gemäß der DSGVO jederzeit das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, auch wenn im Fragebogen ein vager „Projektabschluss“ als Frist genannt wird. Man bedenke dabei, dass sich stets eine Vielzahl an Bewerbern um eine Teilnahme bemüht (für die letzte Sendung laut Veranstalter 1500 Personen), jedoch die Mehrheit nicht ausgewählt wird. Für diese Personengruppe dürfte die Information ebenfalls interessant sein.
Da es sich bei politischen Ansichten um besonders sensible Daten handelt, sind die Hürden für die Speicherung und die Rechte auf Löschung besonders hoch.
Rechte zur Datenlöschung
Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Man kann seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ab diesem Moment ist die weitere Verarbeitung unzulässig.
Recht auf Löschung / „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO): Man kann verlangen, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die Einwilligung widerrufen wird und/oder die Daten für den ursprünglichen Zweck (das Casting) nicht mehr notwendig sind.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Bevor man löschen lässt, kann Auskunft darüber verlangt werden, welche genauen Profile angelegt wurden und an welche Partner (bspw. Casting-Agenturen) diese weitergegeben wurden.
Um die Löschung zu erzwingen, reicht eine formlose E-Mail an die im Impressum oder Datenschutzbereich genannte Adresse (z. B. datenschutz@banijaymedia.de oder direkt an den NDR/WDR). Der Verantwortliche muss die Löschung in der Regel innerhalb eines Monats bestätigen.
Zur Rolle der „Fernsehgesellen“: Wird die Löschung beim Sender verlangt, muss dieser sicherstellen, dass auch der externe Dienstleister (die Casting-Agentur) die Daten und die dort erstellten Profile restlos entfernt.
Entwurf für ein Auskunfts- und Löschersuchen: Dieser Text ist so formuliert, dass er die im Fragebogen genannten Partner (NDR, WDR, Fernsehgesellen) direkt einbezieht und die Löschung der besonders sensiblen politischen Daten (Art. 9 DSGVO) priorisiert.
Betreff: Widerruf der Einwilligung und Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) – Format „Die 100“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das Sendeformat „Die 100“ (über das Formular auf myshow.de) erteilt habe.
Ich fordere Sie auf:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Mir zu bestätigen, welche Daten (insbesondere politische Ansichten aus den Skalen- und Freitextfeldern sowie Social-Media-Profile) über mich gespeichert wurden.
- Löschung (Art. 17 DSGVO): Sämtliche über mich gespeicherten Daten unverzüglich und dauerhaft zu löschen. Dies schließt ausdrücklich alle Kopien und Profile ein, die bei Ihren Partnern NDR, WDR sowie der Redaktion von Fernsehgesellen (Casting-Dienstleister) vorliegen.
- Bestätigung: Mir die erfolgte Löschung – auch durch die oben genannten Dritten – schriftlich zu bestätigen.
Da es sich bei den abgefragten politischen Meinungen und Funktionen (Parteien, Gewerkschaften) um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO handelt, weise ich vorsorglich darauf hin, dass eine Speicherung über den Widerruf hinaus rechtswidrig ist.
Für die Bestätigung der Löschung setze ich eine Frist bis zum (Datum in 14 Tagen einsetzen).
Mit freundlichen Grüßen,
(Vorname) (Nachname)
(E-Mail-Adresse, die im Formular genutzt wurde)
Wichtige Hinweise zum Versand:
Empfänger: Die E-Mail am besten an die im Fragebogen verlinkte Adresse (datenschutz@myshow.de) oder direkt an den Datenschutzbeauftragten des NDR bzw. WDR senden.
Nachweisbarkeit: Die gesendete E-Mail abspeichern, für den Fall, dass später ggf. eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten nötig werden sollte.
Es folgt nach Ausstrahlung und Sichtung der nächsten Folge von „Die 100“ der Erfahrungsbericht eines Mitstreiters, der sich für die Sendung „Die 100“ qualifiziert hat, in der es um die Frage geht, ob wir uns unseren Sozialstaat noch leisten können.
