Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (8. MÄStV) de facto gescheitert
Ein nicht von allen Staatsvertragsländern unterzeichneter Staatsvertrag kann nicht in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund sehen die Regeln der Kabinettsarbeit in Sachsen vor, dass Staatsverträge dem Landtag erst nach vollständiger Unterzeichnung zur Zustimmung zugeleitet werden. Bei Medienänderungsstaatsverträgen ist die Unterzeichnung aller 16 Länder erforderlich. Der Umgang mit nicht vollständig unterzeichneten Staatsverträgen wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. […] Die Protokollerklärungen Bayerns und Sachsen-Anhalts, die die abschließende Unterzeichnung des Staatsvertrages unter Vorbehalt stellten, sind maßgeblich auf die aus Sicht der Länder im Ergebnis nicht begründeten Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zurückzuführen. Auch aus sächsischer Sicht ist nicht zuletzt aus Respekt vor …
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