Sachsen: Staatsregierung verweigert Auskunft zu Journalisten-Kontakten
Die Sächsische Staatskanzlei hat eine Kleine Anfrage eines AfD-Abgeordneten zum Thema „Hintergrundgespräche der Staatsregierung mit ausgewählten Medienvertretern“ beantwortet. Oder besser gesagt: Zurückgewiesen. Wörtlich schreibt die Staatskanzlei in ihrer Antwort (Drs.-Nr. 8/3333): „Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen.“ Der AfD-Abgeordnete Torsten Gahler hatte vier Fragen gestellt. So wollte er Informationen dazu, welche Medien bzw. Medienvertreter die Staatsregierung vom 1.9.2024 an bis heute zu sogenannten Kennenlernterminen und Hintergrundgesprächen eingeladen hat. Auch fragte er nach vertraulichen (!) und sonstigen Einzelgesprächen von „Staatsministern, Staatssekrektären und Leitern sächsischer Landesbehörden mit Medienvertretern“ – insbesondere …
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