Neuer NDR-Staatsvertrag tritt am 1. September in Kraft
Neuer NDR-Staatsvertrag tritt am 1. September in Kraft Für den Norddeutschen Rundfunk (NDR), die Vier-Länder-Anstalt für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, gilt ab dem 1. September ein neuer Staatsvertrag. Die zentralen Änderungen betreffen den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat, die beiden Aufsichtsgremien des NDR. Der Rundfunkrat tagt künftig in öffentlicher Sitzung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen demnächst über bestimmte fachliche Qualifikationen verfügen. Die Mitgliedschaft in den beiden Aufsichtsgremien wird außerdem zeitlich begrenzt. Gleiches gilt auch für Amtszeit des NDR-Intendanten. Ferner werden die Mitbestimmungsrechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitern des Senders verbessert. Der NDR ist die drittgrößte Landesrundfunkanstalt der ARD. …. Der 58-köpfige …
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