Bundesländer: Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in zwei Phasen
Bundesländer: Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in zwei Phasen Die Bundesländer haben ihr Vorhaben, den Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reformieren, mit inhaltlichen und zeitlichen Zielen konkretisiert. Die Rundfunkkommission der Länder will nun auf ein zweistufiges Reformverfahren setzen, wie aus dem Beschluss der Kommission vom 17. März hervorgeht. Den Beschluss übersandte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei der MK auf entsprechende Nachfrage. Rheinland-Pfalz ist das Vorsitzland der Rundfunkkommission. In der ersten Phase geht es den Ländern nun um eine Novelle des Medienstaatsvertrags, die bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. …. Gemäß dem Beschluss der Rundfunkkommission vom 17. März …
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