KEF: Änderung bei Verteilmodus der ARD-Beitragsgelder nicht nötig
KEF: Änderung bei Verteilmodus der ARD-Beitragsgelder nicht nötig (21.07.2023) Sonderbericht im Auftrag der Länder – Forderung: Programmaustausch verstärken Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hält es nicht für erforderlich, den derzeitigen Verteilmodus von Rundfunkbeitragsgeldern innerhalb der ARD – also die Mittelzuweisung nach Beitragszahlern im jeweiligen Sendegebiet – zu verändern. Das geht aus einem „Sonderbericht der KEF zum Beitragsschlüssel der ARD“ vom 25. Mai hervor, der dem epd vorliegt. Die Bundesländer hatten im Dezember 2022 die KEF beauftragt zu untersuchen, wie sich der Beitragsschlüssel der ARD ändern ließe, „um zwischen den Landesrundfunkanstalten bestehende Disparitäten auszugleichen oder abzumildern“. […] …
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